Spielbetrieb im November 2020

Auf Grund der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz hat das Bayerische Staatsministerium beschlossen, dass der Individualsport – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen von einer Schließung ausgenommen ist.

Der BGV geht im Einvernehmen mit dem DGV davon aus, dass dies für uns bedeutet, 
dass Golfspielen allein oder in Zweiergruppen, bzw. bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich ist. Die Driving Range kann genutzt werden, wenn höchstens zwei Personen des gleichen Haushalts zur selben Zeit darin spielen.

Diese beschlossenen Regelungen sind ab Montag, den 2. November, gültig.

Da unser Hotel- und Restaurantbetrieb mit der Golfrezeption ab 2. November vorübergehend geschlossen werden muss, werden bis auf Weiteres keine Startzeiten vergeben.

Wir informieren Sie umgehend, sobald wir neue Informationen haben und ab wann wieder Startzeiten notwendig sind.

Wir appellieren an Ihr Verständnis und Ihre Solidarität.
Zu den Verhaltensmaßnahmen auf dem Golfplatz in dieser Zeit

Infektionsschutzmaßnahmeverordnung der Bayerischen Landesregierung: stmgp.bayern.de